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19. Januar von 8 -18 Uhr Abstimmen auch nur mit Ausweis möglich!

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden: Zur Not ist das Abstimmen in Ihrem Wahllokal in Gunzenhausen auch nur mit gültigem Personalausweis möglich!

„Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig.“

Bundeswahlleiter