Kategorien
Allgemein

ÖDP: „Keine verkehrslenkende Wirkung für Gunzenhausen erkennbar“

Schwachstelle der B13-Vorzugsvariante ist die Anbindung am Kinokreisel – Ratsbegehren mit Variante 3.1 wäre „billige Trickserei“

Gunzenhausen – Anlässlich der Veröffentlichung der Vorzugsvariante des staatlichen Bauamts äußern sich nun auch die drei ÖDP-Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die B13-Ortsumfahrung Simon Scherer, Kilian Welser und Dr. Thomas Lutz zur vorgeschlagenen Trasse. Obwohl die ÖDP eine B13-Ortsumfahrung von Schlungenhof schon allein aus grundsätzlichen ökologischen und ökonomischen Erwägungen ablehnt (wir berichteten) und deshalb Mitte Oktober ein Bürgerbegehren mit 1310 Unterschriften gegen eine Umfahrung eingereicht hat, haben die Ökodemokraten nun ausführlich die Vorzugsvariante 3.1 des staatlichen Bauamts geprüft und nehmen in einer Pressemitteilung Stellung.

Im Ergebnis zeigen sich Kreisrat Simon Scherer und seine Mitstreiter erstaunt darüber, dass das staatliche Bauamt bei dieser Variante von der „besten verkehrlichen Entlastungswirkung“ spricht, wo doch deutlich erkennbar der immense Verkehr von zwei großen Bundesstraßen – der B466 und der B13 – am neu zu bauenden Kinokreisel schräg über dem Überleiter auf engstem Raum zusammenlaufen und kulminieren würde. „Ein XXL-Sattelschlepper müsste hier auch um den Kreisel herumkommen.“, verbildlicht Scherer seine Befürchtungen, dass der Platz hier knapp wird und deshalb das Bauwerk dementsprechend weit in den Überleiter hineinragt.

Durch die Variante würden die Staustellen an der jetzigen B13 vor Schlungenhof absehbar nur verschoben und der Verkehr sogar eher über die Alemannenstraße am Baumarkt OBI vorbei in die Stadt Richtung Kaufland gedrückt. Von einer sinnvollen „verkehrslenkenden Wirkung der B13 um Gunzenhausen herum in Richtung Weißenburg“ kann nach Ansicht der ÖDP hier keine Rede sein – genau diese gebe der Bundesverkehrswegeplan 2030 neben einer „großräumigen Wirksamkeit“
jedoch als wichtiges Ziel vor.

Nach Ansicht von Kilian Welser hätte Schlungenhof trotzdem noch eine nicht zu vernachlässigende Belastung der alten B13-Trasse durch den erheblichen Restverkehr aus Gunzenhausen-Nord sowie den Verkehr hin zum Altmühlsee zu verkraften. Außerdem würden sich „die Befürchtungen bezüglich des beträchtlichen Flächenverbrauchs von gut 70.000 Quadratmetern wertvollen Natur- und Ackerlands“ durch die Variante 3.1 nach eigenen Berechnungen der ÖDP bestätigen.
Eine starke Verkehrsbelastung für den bevölkerungsreichen Ostteil von Schlungenhof und den Südwesten von Laubenzedel in teils weniger als 300m Entfernung würde aber auch enorme Lärmund Abgasemissionen in die Wohngebiete der beiden Ortsteile – vor allem nach Schlungenhof – mit sich bringen.

Dr. Thomas Lutz ergänzt hierzu: „Auch die komplette Durchschneidung der Flur und die Zerstörung der Sichtachsen ist ein entscheidender Punkt, weshalb die Ortsumgehung mit ihrem dominanten Brückenbauwerk über den Überleiter allmählich auch die wenigen verbliebenen Befürworter vor Ort verlieren dürfte.“ In Verbindung mit den Auffahrtrampen für die Überquerung der B13 durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und den mächtigen Fundamenten neben dem Überleiter ergäbe dies ein Bild, was sich die Menschen in den Ortsteilen so sicher nicht gewünscht hätten. Ganz abgesehen davon bleibe die vorgesehene Bahnunterführung der Kreisstraße WUG22 am Gelenkpunkt bei Laubenzedel nach Ansicht der ÖDP problematisch, da der Kreistag auf Antrag der CSU (unter anderem gegen die Stimmen der ÖDP) im Überschwemmungsgebiet von Laubenzedel eine Untertunnelung der Kreisstraße unter der Bahn – mit absehbaren Wasserproblemen im Fahrbahntrog – beschlossen habe, die mit mehr als 6 Millionen Euro auch noch enorm teuer sei. Die exorbitanten Kosten des Gesamtprojektes von 20 bis 50 Millionen Euro – je nachdem, ob man die Kosten der Bahn, der Kommune und des Landkreises miteinrechnet – seien zum Nutzen sehr weniger Anwohner, die entlastet würden, aber zum Schaden sehr vieler Schlungenhofer und Laubenzedler sowie der Steuerzahler. „Dies ist kein sinnvoller Kompromiss für Schlungenhof und Laubenzedel“, widerspricht Scherer dem Bürgermeister und Kreistagskollegen Karl-Heinz Fitz. Klar erkenne man dies auch an den Statements der Ortssprecherin von Schlungenhof Ella Reichardt bezüglich der Variante 3.1 („Ich bin entsetzt“) sowie des Ortssprechers und Grünen-Stadtrats Christoph Mötsch, der im Altmühl-Boten mit den Worten zitiert wird: „Einzig die Nullvariante oder mit Abstrichen auch die modifizierte Nullvariante kämen (…) in Frage“. Insgesamt hält die ÖDP fest, dass hier Verkehrspolitik im Stile der 1970er Jahre im Rahmen des Bundesverkehrswegeplan 2030 gegen einen wahrnehmbar zunehmenden Teil der Bevölkerung durchgedrückt werden soll – und das in Zeiten des Klimawandels und Fridays-For-Future-Protesten weltweit und auch in Gunzenhausen!
Einen offenen Punkt wollen die Ökodemokraten jedoch vorab in Richtung des Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz klarstellen: Sollte er mit dem Stadtrat zusammen ein Ratsbegehren dem vorliegenden Bürgerbegehren nebenan stellen wollen, das nichts anderes zum Ziel hätte als die Variante 3.1, obwohl dies bereits durch die aktuelle Bürgerbegehrensfrage (dann mit „Nein“) klar beantwortet werden könnte, sähe die ÖDP darin eine „Irreführung der Wähler bzw. billige Trickserei“, um die Stimmabgabe der Wähler ohne neue Erkenntnisse durch sinnloses Aufblähen der Fragestellung zu beeinflussen.