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Bürgerbegehren zulässig!

Der Stadtrat Gunzenhausens hat heute die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Empfehlung des Ersten Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen Karl-Heinz-Fitz einstimmig beschlossen.

„Auch wenn der Erste Bürgermeister und der ein oder andere Stadtrat das berühmte Haar in der Suppe des Begehrenstextes suchen wollten, man hat es nicht gefunden. Das heißt wir haben solide Arbeit gemacht, das Begehren ist juristisch nicht angreifbar.“ betonen Kilian Welser, Simon Scherer und Dr. Thomas Lutz. „Wir haben bereits heute die Bürgerbeteiligung in Sachen Ortsumfahrung Schlungenhof in Gunzenhausen einen entscheidenden Schritt weitergebracht – egal wie es ausgeht.“ freuen sich die drei Vertreter für die gesamte Bevölkerung – auch der beiden Ortsteile.

Am 19. Januar kommt es laut Stadtratsbeschluss nun zum Bürgerentscheid. Ob der Stadtrat dem Bürgerbegehrenstext ein Ratsbegehren nebenanstellen will, wollen die Stadträte jedoch erst am 28. November entscheiden.